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Wahlkreiseinteilung bleibt unverändert
Kreistagswahl 2024

Foto: Grafik: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
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Im Rahmen seiner Sitzung am 18. Juli hat der Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises die Wahlkreiseinteilung zur Kreistagswahl 2024 beschlossen.
Im Juni 2024 steht die Wahl eines neuen Kreistags an. Das Kreisgebiet ist dafür in Wahlkreise aufgeteilt, in welchen 88 Kreisrätinnen und Kreisräte direkt gewählt werden. Wie bei der letzten Wahl 2019 wird der Rhein-Neckar-Kreis aus 16 Wahlkreisen bestehen, deren Größe und Sitze sich an der Bevölkerungszahl orientieren.

Jede Gemeinde, auf die nach ihrer Einwohnerzahl mindestens vier Sitze entfallen, bildet einen Wahlkreis. Kleinere benachbarte Gemeinden können mit ihr zu einem Wahlkreis zusammengeschlossen werden. So wird sichergestellt, dass alle Räume des Landkreises angemessen im Kreistag repräsentiert sind.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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