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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Das Baurechtsamt informiert: Änderungen der Landesbauordnung durch das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren verabschiedet. Durch die damit verbundene Änderung der Landesbauordnung wurde die rechtliche Grundlage zur Ermöglichung der digitalen Bearbeitung von Bauanträgen geschaffen. Baurechtliche Entscheidungen können künftig elektronisch bekannt gegeben werden. „Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren von der Antragstellung bis zur Erteilung der Baugenehmigung medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können“ erläutert der Leiter des Baurechtsamts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Axel Brandenburger.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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