Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Afrikanische Schweinepest: Anpassung der Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis
Der Rhein-Neckar-Kreis hat als örtlich zuständige untere Veterinärbehörde seine Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert. Diese sind seit 21. August 2024 auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar und traten am 22. August 2024, in Kraft. Sie beinhalten insbesondere die Anpassung an die speziellere EU-Verordnung.
Hintergrund
Bei der ASP handelt es sich um ein dynamisches Seuchengeschehen, welches eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der betroffenen Gebiete und der zu treffenden Maßnahmen erfordert.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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