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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Afrikanische Schweinepest: Anpassung der Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis

Der Rhein-Neckar-Kreis hat als örtlich zuständige untere Veterinärbehörde seine Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) aktualisiert. Diese sind seit 21. August 2024 auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar und traten am 22. August 2024, in Kraft. Sie beinhalten insbesondere die Anpassung an die speziellere EU-Verordnung.

Hintergrund
Bei der ASP handelt es sich um ein dynamisches Seuchengeschehen, welches eine regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung der betroffenen Gebiete und der zu treffenden Maßnahmen erfordert.

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Autor:

Die Redaktion aus Ladenburg

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