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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Afrikanische Schweinepest: Erneute Anpassung der Allgemeinverfügungen für den Rhein-Neckar-Kreis / Jagd kann stellenweise unter bestimmten Voraussetzungen wieder stattfinden / Zaunbau von Hüttenfeld nach Hemsbach ab Montag, 9. September
Der Rhein-Neckar-Kreis hat als örtlich zuständige untere Veterinärbehörde seine Allgemeinverfügungen bezüglich der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erneut aktualisiert. Diese sind seit 6. September 2024 auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar und tratenam 7. September 2024, in Kraft. Sie beinhalten insbesondere Anpassungen zur Jagdausübung in ASP-Sperrzonen.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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