Stadt Ladenburg erlässt Allgemeinverfügung
In den vergangenen Tagen ist die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Personen im Rhein-Neckar-Kreis und in den benachbarten Großstädten Mannheim und Heidelberg schnell angestiegen. Im Landkreis wurde der kritische Wert der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 erstmals am Samstag, 24. Oktober, überschritten (55,1) und lag am Sonntag, den 26. Oktober 2020 bereits bei 60,2.
Nachdem kreisweit der Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten ist, müssen nach einer Vorgabe des Landes Baden-Württemberg nun gegen den schnellen Anstieg der Infektionsrate weitere beschränkende Maßnahmen ergriffen werden. Diese hat der Rhein-Neckar-Kreis am Wochenende seinen kreisangehörigen Kommunen in Form einer Musterallgemeinverfügung zukommen lassen, die Ladenburg an die Bedingungen vor Ort angepasst hat.
Auch in Ladenburg sind die Infektionszahlen in den letzten sieben Tagen deutlich gestiegen und es gab eine Zunahme von plus sieben auf aktuell neun Infizierte und weitere neun Personen, die sich in häuslicher Quarantäne befinden.
„Wir befinden uns in einer entscheidenden Phase der zweiten Welle, daher ist es von großer Bedeutung, dass die Infektionszahlen so niedrig wie möglich gehalten werden, denn die kalte Jahreszeit beginnt ja erst. Jeder Einzelne kann hierzu seinen Beitrag leisten, um sich selbst, Verwandte, Freunde, Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schützen. Neben der Einhaltung der AHA-Regeln, gilt es insbesondere die eigenen sozialen Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren.“, so Bürgermeister Stefan Schmutz.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Ladenburg tritt ab dem 27. Oktober 2020 in Kraft und beinhaltet Folgendes:
- Ergänzend zur Corona-Verordnung ist im Bereich des Neckartorplatzes einschließlich der benachbarten Grünflächen, im Umfeld der Zu- und Abgänge des Bahnhofsgeländes sowie im Bereich der öffentlichen Bushaltestellen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, wenn der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
- Im Bereich des Marktplatzes zu den Wochenmarktzeiten (in der Regel dienstags und freitags) sowie in Warteschlangen (mehr als eine wartende Person) vor Verkaufsständen des Einzelhandels, vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, vor sonstigen Verkaufsstellen und in Warteschlangen vor Poststellen, Abholdiensten und Ausgabestellen der Tafeln, vor Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie vor Verwaltungsgebäuden ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Abweichend von der aktuell gültigen Rechtsverordnung des Landes ist in der Allgemeinverfügung insbesondere der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen geregelt. Hier gibt es nun eine Sperrstunde, das heißt der Betrieb gastronomischer Einrichtungen ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Selbiges gilt für den Konsum von Alkohol im gesamten Bereich um den Wasserturm ab der Neckarstraße, um die öffentliche Toilettenanlage, der Festwiese mit allen Wegen und Sitzmöglichkeiten bis zum Bury-Denkmal inklusive der Treppenabgänge zum Neckar sowie in der Grünanlage „Benzpark“.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31.12.2020.
Genauer Wortlaut der Allgemeinverfügung siehe Printausgabe der Ladenburger Zeitung vom 30.10.2020
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.