Änderung der Allgemeinverfügung der Stadt Ladenburg
Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen und die sinkenden Infektionszahlen ändert die Stadt Ladenburg ihre Allgemeinverfügung. Ab Mittwoch, dem 6. Mai 2020 ist dann ein Aufenthalt unter Wahrung der Abstandsregeln und unter Einhaltung der Kontaktsperre an folgenden öffentlichen Orten wieder möglich: im Rheinhold-Schulz-Waldpark, im Carl-Benz-Park sowie im Bereich um den Neckartorplatz.
Ebenfalls ab Mittwoch, den 6. Mai 2020, öffnet die Stadt Ladenburg ihre Spielplätze. Auch hier ist das Abstandsgebot einzuhalten. Den Empfehlungen des Landes Baden-Württemberg folgend ist die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz auf maximal ein Kind pro zehn Quadratmeter Gesamtfläche begrenzt.
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