Allgemeinverfügung der Stadt Ladenburg
1.) Es ist verboten, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet Ladenburg aufzuhalten:
Neckarwiesen der Stadt Ladenburg (Festwiese, Liegewiese und Grillwiese) ab dem Benz-Park „Am Neckardamm“ entlang der Neckarstraße bis zum Fähranlegeplatz Ladenburg einschließlich des gesamten Neckarstrandes, ausgenommen der Wege. Die dortigen Wege stehen ausschließlich dem Fußgängerverkehr zur Verfügung.Grünanlage „Benzpark“ zwischen dem Carl-Benz-Haus und der Carl-Benz-Garage bis zum Weg „Am Neckardamm“, ausgenommen der Wege.Reinhold-Schulz-Waldpark, ausgenommen der Wege.Neckartorplatz einschließlich der benachbarten Grünflächen ab der Hauptstraße entlang der Wallstadter Straße bis zur Jahnstraße, ausgenommen der Wege.Schulhöfe und Spielplätze sowie Skatepark und Pumptrack-Anlage.2.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.