Stadt Ladenburg – Der Bürgermeister – Allgemeinverfügung
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ladenburg
1. Es ist verboten, sich an nachfolgenden Orten im Stadtgebiet Ladenburg aufzuhalten:
Neckarwiesen der Stadt Ladenburg (Festwiese, Liegewiese und Grillwiese) ab dem Benz-Park „Am Neckardamm“ entlang der Neckarstraße bis zum Fähranlegeplatz Ladenburg einschließlich des gesamten Neckarstrandes, ausgenommen der Wege. Grünanlage „Benzpark“ zwischen dem Carl-Benz-Haus und der Carl-Benz-Garage bis zum Weg „Am Neckardamm“, ausgenommen der Wege. Reinhold-Schulz-Waldpark, ausgenommen der Wege. Neckartorplatz einschließlich der benachbarten Grünflächen ab der Hauptstraße entlang der Wallstadter Straße bis zur Jahnstraße, ausgenommen der Wege. Schulhöfe und Spielplätze sowie Skatepark und Pumptrack-Anlage. 2. Die Anordnung nach Ziffer 1 ist zunächst bis 19.04.2020 um 24.00 Uhr befristet.
3.
Autor:Die Redaktion aus Ladenburg |
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