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Soforthilfe des Landes ohne Berücksichtigung von Privatvermögen

Eine wichtige Verbesserung bei den Soforthilfen des Landes für Kleinstunternehmen und Soloselbständige teilt der Landtagsabgeordnete Uli Sckerl am Sonntag mit: „Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Dies gilt rückwirkend auch für alle bereits gestellten Anträge. Antragssteller müssen nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“.

Er sei sehr froh, dass die Gespräche mit der Wirtschaftsministerin einen Durchbruch in dieser für viele Unternehmen wichtigen Frage gebracht habe. Sckerl teilte weiter mit, dass es gleichzeitig eine bundeseinheitliche Lösung für die Unterstützung der Kleinstunternehmen u.a. gebe. Die Bundesmittel dafür in Höhe von 50 Mrd.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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