Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Kreisforstamt: Feuer- und Grillstellen in der Rheinebene wegen hoher Waldbrandgefahr bis auf Weiteres gesperrt

In den letzten Tagen rollte eine Hitzewelle über Baden-Württemberg. Die einhergehende Wärmebelastung kann nicht nur für den Menschen, sondern auch für die Waldökosysteme gefährlich werden. Ähnlich dem Tropfen, der das Glas zum Überlaufen bringt, reicht ein einzelner Funke aus, damit es im Wald anfängt zu brennen. Damit es so weit nicht kommt, sperrt das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises die Feuerstellen und Grillplätze in der Rheinebene bis auf Weiteres. Betroffen sind die Wälder auf der Gemarkung der Kommunen Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Sandhausen, Sankt Leon-Rot, Schwetzingen, Walldorf und Wiesloch.

„Wir beobachten die Lage im Wald seit Tagen. Leider ist insbesondere in der Rheinebene keine Verbesserung in Sicht“, so Forstamtsleiter Manfred Robens. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises bittet daher um Verständnis für die Entscheidung. Die Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers im Wald wären zu fatal, denn Feuer bedroht nicht nur den Lebensraum von Tieren und Pflanzen, sondern kann auch auf waldnahe Wohn- oder Gewerbegebäude übergreifen und die Bevölkerung gefährden. Gleichzeitig vernichtet es Rohstoffe, gespeicherte Energie und setzt dabei in Bäumen gebundenes CO2 frei.

Vorsorglich weist das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises auch nochmals auf das gesetzliche Rauchverbot im Wald im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober hin. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises bittet um Einhaltung der Sperrung und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

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Die Redaktion aus Ladenburg

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