Aktuelles
Die Einkommensanrechnung
Vierter Teil der Serie zur Grundrente
Bei der Grundrente findet eine Einkommensprüfung statt. Als Einkommen sollen die eigene Rente und weiteres zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt werden. Dieses wird vom Finanzamt festgestellt und der Deutschen Rentenversicherung automatisch mitgeteilt. Maßgebend ist grundsätzlich das Einkommen des vorvergangenen Kalenderjahres, im Jahr 2021 also das Einkommen des Jahres 2019. Steuerfreie Einnahmen wie beispielsweise Einnahmen aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit und aus einer pauschal...