Aktuelle Informationen zum Jahreswechsel
Die Stadt Ladenburg informiert, dass zum Jahreswechsel besondere Regelungen durch Allgemeinverfügungen des Rhein-Neckar-Kreises gelten: Die Allgemeinverfügungen „Untersagung des Abbrennens von Pyrotechnik im Sinne des § 23 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“, „Ausschank- und Konsumuntersagung von Alkohol“ und „Untersagung des Verweilens von Gruppen von mehr als zehn Personen auf Verkehrs- und Begegnungsflächen“ gelten in den folgenden Bereichen im Stadtgebiet: - Marktplatz und...