Jungendanglerinnen und Jugendangler
Jungendanglerinnen und Jugendangler
Heimische Natur verstehen Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Lebensjahr können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei ihrer Gemeindebehörde in Baden-Württemberg einen Jugendfischereischein erhalten. Damit sind sie berechtigt unter Anleitung eines erwachsenen Fischereischein-Besitzers nach den Regelungen der Landesfischereiverordnung zu angeln. Natürlich benötigen sie auch eine Erlaubnis des Gewässerinhabers (Fischerei-Erlaubnisschein). An unserem Neckar und Rhein bilden die Angelvereine...