Aufbewahrungsfristen

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Aus der Ablage in den Reißwolf

Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fristen beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab Januar 2025 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. 2025 sind dies sogar mehr als in den vergangenen Jahren, da durch das Bürokratieabbaugesetz die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt wurden. Allerdings sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings...

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Aus der Ablage in den Reißwolf

Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fristen beachten Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg weist darauf hin, dass ab Januar 2024 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen in den Reißwolf wandern kann. Allerdings sollte nicht alles, was sich über die Jahre angesammelt hat, blindlings weggeworfen werden. Allzu großer Ordnungssinn kann sich rächen, denn eine Reihe von Belegen müssen, für das Finanzamt aufbewahrt werden. Ein Unternehmer muss Geschäftsbücher, Inventare,...

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