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Untere Naturschutzbehörde:
Baum- und Strauchrückschnitt noch bis Ende Februar 2024 möglich
Wer vor Frühlingsbeginn noch Bäume fällen oder an Bäumen, Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen oder anderen Gehölzen starke Rückschnitte vornehmen möchte, sollte zügig ans Werk gehen. Denn wie die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis mitteilt, sind solche Arbeiten grundsätzlich nur noch bis Ende Februar erlaubt. Diese naturschutzrechtliche Regelung gilt auch für das Zurückschneiden von Röhrichten und dient dem allgemeinen Schutz von Tieren, Pflanzen, insbesondere brütenden...