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Wichtiger Hinweis mit der Bitte um Beachtung:

Die Organe (Gemeinderat), Amtsträger und Beschäftigten der Gemeinde Ilvesheim sind in ihrer amtlichen Eigenschaft in einem Zeitraum von mindestens drei Monaten vor Wahlen, zur gesteigerten politischen Neutralität verpflichtet. Dies gilt u.a. und insbesondere für die Öffentlichkeitsarbeit. Die Neutralitätspflicht gilt auch außerhalb von Wahlkampfzeiten. Für die Karenzzeit, in der eine gesteigerte Neutralität gilt, gibt es keine konkreten gesetzlichen Vorgaben. In seinem Urteil vom 27.02.1981...

  • Ilvesheim
  • 09.03.23
  • 18× gelesen
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