7-Tage-Inzidenz als Maßstab: Einzelhandel darf im Rhein-Neckar-Kreis unter bestimmten Vorgaben wieder öffnen
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Bund und Länder haben sich am 3. März auf weitere Lockerungsschritte geeinigt. Bei der Öffnung des Einzelhandels nimmt das Land Baden-Württemberg dabei die 7-Tage-Inzidenzen in den Stadt- und Landkreisen als Maßstab. In der am Sonntag, 7. März, verkündeten Corona-Verordnung der Landesregierung wurde festgelegt, dass bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im betreffenden Stadt- oder Landkreis der Einzelhandel wieder geöffnet werden kann – unter...