Aktuelles
zum Artikel „Fieser Blitzer in der Wallstadter Straße ärgert die geblitzten Autofahrer“ am 26.06.2020 sowie nachfolgende Leserbriefe hierzu
Leserbrief
Dass die Lärmreduktion bei Einführung von Tempo 30 im nicht wahrnehmbaren Bereich liegt, haben Studien bereits belegt. Tempo 30 mit dem Zusatz Lärmschutz zu rechtfertigen ist gar nicht legitim. Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz hat 2011 zudem festgestellt, dass bei gleichmäßiger Fahrt die Schadstoffemissionen bei Tempo 50 geringer sind als bei Tempo 30 (zusammengestellt u.a. vom ADAC). Viel bedeutsamer für die Lärmbelastung innerorts ist das Unvermögen vieler...