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von unserer Mitarbeiterin Marion Schatz
Sport im Freien ist ab sofort unter strengen Infektionsschutzvorgaben wieder möglich
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat am 9. Mai 2020 ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Der Betrieb von Freiluftsportanlagen zu Trainings- und Übungszwecken ist ab dem 11. Mai 2020 unter Auflagen wieder gestattet. Sportplätze können, sofern die Auflagen eingehalten werden, für den Trainings- und Übungsbetrieb genutzt werden. Erlaubt ist, was die generellen Auflagen für den Sport im Freien einhalten kann. Damit...