Aktuelles
Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Gehölzrückschnitte nur bis Ende Februar möglich - Zum Schutz der Vögel ist der Rückschnitt ab dem 1. März verboten Am 1. März beginnt gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz das jahreszeitliche Rodungsverbot von Gehölzen. Bis zum 30.September ist es zum Schutz wildlebender Tiere verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze zu fällen, abzuschneiden oder zu zerstören. Dies gelte ebenfalls für das sogenannte „auf den Stock setzen“, bei dem Sträucher bis ca. 20 cm oberhalb des Bodens zurückgeschnitten...