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Gewässerschau am Kandelbach
Das Wassergesetz Baden-Württemberg (WG § 32 Abs. 6) verpflichtet die Träger der Unterhaltungslast in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an den in ihrer Verantwortung liegenden Gewässern durchzuführen. Die Stadt Ladenburg ist auf ihrem Stadtgebiet Träger der Unterhaltungslast für das Gewässer Kandelbach. Deshalb führt die Stadt Ladenburg am 23. März 2023 gemeinsam mit dem Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis entlang des Kandelbachs eine Gewässerschau durch. Eine Gewässerschau ist die...