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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen
Ab dem 15. April 2024 wird auf beiden Gemeindefriedhöfen in Edingen und Neckarhausen eine Überprüfung der Grabmale auf Standsicherheit durch Bedienstete der Gemeinde Edingen-Neckarhausen durchgeführt. Der Gemeinde als Friedhofsträger obliegt gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Diese umfasst u.a. auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabausstattungen, insbesondere der Grabsteine. Die aufgestellten Grabsteine müssen deshalb...