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Grundsicherungsleistungen für ukrainische Geflüchtete
Jobcenter Mannheim richtet von 25. Mai bis 3. Juni eine gesonderte Antragstelle ein Ab 1. Juni erhalten Geflüchtete aus der Ukraine Grundsicherungsleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch („Hartz IV“) – darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Voraussetzung ist, dass sie im Ausländerzentralregister registriert sind und über eine Fiktionsbescheinigung verfügen. Für in Mannheim registrierte Geflüchtete, die bislang Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten haben und...