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Grundsteuerreform
Bekanntmachung des Finanzministeriums zur Abgabe der Feststellungserklärung Gemäß der „Öffentlichen Bekanntmachung des Ministeriums für Finanzen über die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts vom 9. März 2022 sind Eigentümer und Erbbauberechtigte bis zum 31. Oktober 2022 zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet. Angaben zur Feststellungserklärung Die für die Feststellungserklärung erforderlichen Angaben (z.B. Gemarkung, Nummer des...