Aus dem Gemeinderat
Keine ausreichende Mehrheit für die „Inselgemeinde“
Ende 2020 wurde die Gemeindeordnung geändert. Dadurch ist es für Kommunen leichter als bisher möglich, neben dem Gemeindenamen eine weitere Bezeichnung zu führen. Solche Zusatzbezeichnungen müssen eine charakterisierende Aussage zum Beispiel über eine Eigenart einer Gemeinde enthalten. Von besonderer Bedeutung sind dabei das eigene Selbstverständnis der Gemeinde und der Einwohnerinnen und Einwohner im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element. Im vergangenen Jahr haben...