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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Sonderregelung vor Wahlen

Einführung einer Karenzzeit Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.02.2024 das Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen neu gefasst. Demnach dürfen in einem Zeitraum von drei Monaten vor einer Wahl bis zum Wahltermin keine Veröffentlichungen in der Rubrik „Gemeinderatsfraktionen“ (Karenzzeit) erfolgen. Im Zeitraum vom 09.03. bis 09.06.2024 erfolgen daher keine Veröffentlichungen in der Rubrik „Gemeinderatsfraktionen“.

  • Edingen-Neckarhausen
  • 18.04.24
  • 5× gelesen
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