Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
FFP-2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher des Gesundheitsamts des Rhein-Neckar-Kreises Seit dem 1. Oktober sind Besucherinnen und Besucher des Gesundheitsamts des Rhein-Neckar-Kreises verpflichtet, beim Betreten der Verwaltungsgebäude eine FFP2-Maske, eine Maske mit Standard KN95, N95, KF94, KF99 oder einem vergleichbaren Standard zu tragen. Dies wird durch die Security-Mitarbeitenden beziehungsweise die jeweilige Sachbearbeitung sichergestellt. Persönliche Vorsprachen bei allen...