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Der Hund und seine Hinterlassenschaften

In § 11 unserer Polizeiverordnung ist geregelt, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Sollte dies doch einmal geschehen, sind die Hinterlassenschaften unverzüglich zu beseitigen. Hierzu hat die Gemeinde Ilvesheim an vielen Stellen auf der Gemarkung Hundekotbeutelspender aufgestellt und auch entsprechend viele Müllbehälter stehen in und um Ilvesheim. Eine Übersicht über die aufgestellten Spender und die Lage der...

  • Ilvesheim
  • 27.08.20
  • 28× gelesen
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