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Vdk-Ortsverband Ilvesheim informiert
Entlastung für alle Pflegebedürftige. Der Vdk zieht mit einer Musterklage vor das Bundessozialgericht, damit Entlastungsleistungen in der häuslichen Pflege besser genutzt werden können. Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 steht ein Betrag von monatlich 125 € zur entlastung pflegender Angehöriger etwa für haushaltsnahe Dienste zu. Allerdings dürfen nur anerkannte Dienstleister diese Angebote wie Betreuung, Putzenoder Einkaufen erbringen.Das hat zur Folge, dass die Mehrzahl der...