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Aus dem Polizeibericht
Informationen der Wasserschutzpolizei zur Sport- und Freitzeitschifffahrt in Bezug auf die COVID-19 Pandemie
Die Wasserschutzpolizeidirektion des Polizeipräsidiums Einsatz weist im Zusammenhang mit der Sport- und Freizeitschifffahrt aktuell darauf hin, dass die Bestimmungen der Corona-Verordnung auch beim Wassersport in Baden-Württemberg zu beachten sind.So ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen als Schutzmaßnahme im öffentlichen Raum für sich und andere einzuhalten. Ebenfalls sind die geltenden Regelungen zu Fahrten und Reisen zu berücksichtigen. Derzeit ist im Landesgebiet die...