Polizeiverordnung

Beiträge zum Thema Polizeiverordnung

Bekanntmachungen

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Ruhezeiten bei der Haus- und Gartenarbeit

In letzter Zeit erreichten uns wieder vermehrt Anfragen bezüglich der Ruhezeiten bei der Haus- und Gartenarbeit Grundsätzlich gilt bei der Haus- und Gartenarbeit die Regelung aus § 4 der Polizeiverordnung der Gemeinde Ilvesheim: Haus- und Gartenarbeiten (1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen in der Zeit von Montag bis Freitag von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht ausgeführt werden. Zu den Haus-...

  • Ilvesheim
  • 25.03.21
  • 97× gelesen
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