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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises informiert: Grundsätzliches Rauchverbot im Wald vom 1. März bis 31. Oktober Nicht nur in heißen Sommermonaten, sondern auch im Spätwinter und Frühjahr besteht eine hohe Waldbrandgefahr in den Wäldern. Gerade in diesem Winter, in dem es sehr wenig Niederschlag gab, ist die Gefahr groß, dass ein einziger Funke großen Schaden anrichten kann. Waldbesuchende unterschätzen oft die Gefahr, die im Frühjahr von trockenen Blättern und Ästen ausgeht. Schon eine...