Hauptsatzung
Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis Hauptsatzung Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg -GemO — hat der Gemeinderat am 14.12.2020 folgende Hauptsatzung beschlossen: I. Form der Gemeindeverfassung § 1 Verwaltungsorgane der Gemeinde sind der Gemeinderat und der Bürgermeister. II. Gemeinderat § 2 Rechtsstellung Aufgaben und Zuständigkeiten Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest...