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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Mitteilung der Friedhofsverwaltung
Überprüfung der Standsicherheit von Grabmalen Ab dem 15. April 2024 wird auf beiden Gemeindefriedhöfen in Edingen und Neckarhausen eine Überprüfung der Grabmale auf Standsicherheit durch Bedienstete der Gemeinde Edingen-Neckarhausen durchgeführt. Der Gemeinde als Friedhofsträger obliegt gemäß § 7 des Bestattungsgesetzes für Baden-Württemberg die Verkehrssicherungspflicht auf dem Friedhof. Diese umfasst u.a. auch die Sorge für die Standsicherheit der Grabausstattungen, insbesondere der...