Platz für die Jugend
Platz für die Jugend
Im Jahr 2015 wurde die Gemeindeordnung geändert nach § 41a wurde die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen geregelt. Hier heißt es, die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren in angemessener Weise beteiligen. Seit 2015 beschäftigt sich der Gemeinderat mit diesem Thema. Das JUZ war eingebunden, musste aber leider zwischen 2016 und 2018 geschlossen werden. Im Jahr 2018 prangerte die SPD-Fraktion an, dass nach dem Bau der Hopp-Anlage...