Änderung der Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg
Mit Beschluss vom 2. Mai 2020 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 4. Mai 2020, und sind unter www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg zu finden. Mit der siebten Änderungsverordnung werden weitere Beschränkungen gelockert. So dürfen beispielsweise alle Ladengeschäfte – unabhängig...