Ukraine-Flüchtlinge

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Für Flüchtende aus der Ukraine ist der legale Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel nur noch 90 Tage ab erstmaliger Einreise möglich

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis macht darauf aufmerksam, dass ukrainische Staatsangehörige nur noch für 90 Tage ab erstmaliger Einreise von der Verpflichtung befreit sind, bei Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik einen Aufenthaltstitel zu führen. Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gilt nur für Personen, die bis zum 30. November 2022 eingereist sind. Hintergrund ist eine Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zum 1. September 2022. Bisher war es dem...

  • Ladenburg
  • 14.10.22
  • 13× gelesen
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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Infotelefon Ukraine beantwortet Fragen der Bevölkerung / Unter der Nummer 06221/522-2181 werktäglich zwischen 8 und 16 Uhr erreichbar Vor dem Hintergrund der dynamischen Entwicklung des Kriegs in der Ukraine und der Aufnahme zahlreicher geflüchteter Personen bietet das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ab sofort ein Infotelefon für Fragen aus der Bevölkerung an. Die Telefonnummer lautet 06221/522-2181. Die Hotline ist montags bis freitags jeweils von 8 bis 16 Uhr erreichbar. An die Adresse...

  • Ladenburg
  • 01.04.22
  • 27× gelesen
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