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Blechschäden auf winterglatten Straßen
Finanzamt an Unfallkosten beteiligen Winterliche Straßenverhältnisse haben für manchen Autofahrer negative Folgen. Bei dem Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten alle diejenigen, denen solcher Schaden auf dem Weg zur Arbeit entsteht, die steuerliche Seite nicht aus den Augen verlieren. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg hin. Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber,...