Alle ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind automatisch und kostenfrei bei der UKBW gesetzlich unfallversichert
Am 9. Juni 2024 findet die Kommunal- und Europawahl statt. Viele ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind dann wieder im Einsatz: Sie sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen, werten die Stimmzettel aus und stellen das Wahlergebnis in ihrem Wahlbezirk fest. Im Rahmen ihres Amtes sind die Ehrenamtlichen in Baden-Württemberg automatisch und kostenfrei bei der Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) versichert. „Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer leisten durch ihr...