Aktuelles
Alltags- und Stoffmasken in den Bussen und Bahnen im VRN nicht mehr zulässig
Verschärfte Maskenpflicht im ÖPNV seit Montag
Seit Montag gilt im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar (VRN), in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen die veränderte Maskenpflicht im ÖPNV. Demnach müssen in Bahnhöfen, an Haltestellen und in den Bussen und Bahnen im VRN-Verbundgebiet medizinische Masken wie z.B. die bekannten farbigen Faltmasken (OP-Masken) oder solche mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Alltagsmasken aus Stoff, Schals oder Tücher sind nicht mehr zugelassen. Im VRN...