GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Sonderregelung vor Wahlen
Entsprechend dem Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 ist allen zu einer Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbern – auch wenn sie nicht örtlich organisiert sind – auf Anfrage im Zeitraum von drei Monaten vor der Wahl bis zum Wahltermin Gelegenheit zu geben, im gleichen Umfang im nichtamtlichen Teil zu veröffentlichen wie örtlichen Parteien oder Wählervereinigungen. Dazu ist vorübergehend eine Rubrik...