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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Wahlwerbung: Schutz des Gemeindewappens
Bei der anstehenden Wahlwerbung im Zusammenhang mit den Kommunalwahlen (Kreistag & Gemeinderat) am 09.06.2024 hat sich die Gemeinde Edingen-Neckarhausen als kommunale Gebietskörperschaft neutral und objektiv zu verhalten. Die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sieht in § 6 vor, dass die Gemeinden berechtigt sind, ein Gemeindewappen zu führen. Die Führung des Gemeindewappens ist ausschließlich Sache der wappenführenden Gemeinde selbst. Zur Führung berechtigt sind deshalb grundsätzlich nur die...