Aktuelles
Das Wasserrechtsamt informiert:
Erlaubnispflicht für Gartenbrunnen
Anlässlich des trockenen Wetters und dem vielerorts vorhandenen Wunsch nach einem Brunnen zur Gartenbewässerung weist das Wasserrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis darauf hin, dass für jede Brunnenbohrung und damit auch für Gartenbrunnen eine Erlaubnis erforderlich ist. Nicht an jedem Ort können Brunnenbohrungen erlaubt werden oder sind technisch möglich. Die anschließende Benutzung eines erlaubten Brunnens für die Bewässerung kleingärtnerischer Flächen in geringen Mengen ist in der...