Service
Evangelische Kirchengemeinde
Weihnachtsgottesdienste mit 3G-Regelung Für die beiden Gottesdienste am 24.12. um 17 Und und um 18.30 Uhr gilt die „3G“-Regelung: Zutritt auf das Gelände haben also Menschen mit gültigem Impf- oder Genesenennachweis oder einem tagesaktuellen Schnelltest von einer offiziellen Teststation. Nach wie vor gilt im Kirchengarten an dem Abend eine Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes, eine Abstandsregelung von 1,5 Metern zwischen den Hausständen sowie die Aufnahme der Kontaktdaten....