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Leserbrief
Weststadt-Kindergarten
Zu der vorgenannten Headline fällt mir spontan ein: „Guten Morgen Herr Rehmsmeier. Wünsche wohl geruht zu haben.“ Denn die unionsrechtliche Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass zwischen Störfallbereichen und öffentlich genutzten Gebäuden ein ausreichend großer Sicherheitsabstand gewahrt bleibt, trifft auch die deutschen Baugenehmigungsbehörden. Das hat der EuGH bereits am 15.09.11 Az. C-53/10 so entschieden. Damit gehört es zum Fachgebiet eines Stadtbaumeisters, bei dem es sich um den leitenden...