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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Edingen-Neckarhausen sowie Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Edingen-Neckarhausen für das Haushaltsjahr 2025

Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises – Kommunalrechtsamt – in Heidelberg hat mit Verfügung vom 22.01.2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 18.12.2024 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 nach § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bestätigt.

Genehmigt wurde gem. § 87 Abs. 2 GemO der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-aufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) i.H. von 2.000.000 Euro.

Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 3.500.000 Euro bleibt gem. § 89 Abs. 3 GemO genehmigungsfrei.

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