GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Gemeinde Edingen-Neckarhausen sowie Wirtschaftsplan des Wasserversorgungsbetriebs der Gemeinde Edingen-Neckarhausen für das Haushaltsjahr 2025
Das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises – Kommunalrechtsamt – in Heidelberg hat mit Verfügung vom 22.01.2025 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 18.12.2024 beschlossenen Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 nach § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg bestätigt. Genehmigt wurde gem. § 87 Abs. 2 GemO der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredit-aufnahmen zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen...