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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Hundesteuersatzung

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen am 18.12.2024 folgende Satzung beschlossen:

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde
Edingen-Neckarhausen
- Hundesteuersatzung -

§ 1
Steuergegenstand
(1) Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung.
(2) Der Steuer unterliegt das Halten von Hunden durch natürliche Personen im Gemeindegebiet, soweit es nicht ausschließlich der Erzielung von Einnahmen dient.

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