Hundesteuersatzung

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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Hundesteuersatzung

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat der Gemeinde Edingen-Neckarhausen am 18.12.2024 folgende Satzung beschlossen: Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Gemeinde Edingen-Neckarhausen - Hundesteuersatzung - § 1 Steuergegenstand (1) Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen erhebt die Hundesteuer nach dieser Satzung. (2) Der Steuer unterliegt das Halten von...

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