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TIERSEUCHENKASSE BADEN-WÜRTTEMBERG
Meldestichtag zur Veranlagung zum Tierseuchenkassenbeitrag 2025 ist der 01. Januar 2025.

Die Meldebögen werden Mitte Dezember 2024 versandt.
Sollten Sie bis zum 01.01.2025 keinen Meldebogen erhalten haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail. Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes in Verbindung mit der Beitragssatzung.
Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften) sind zum 01.02.2025 meldepflichtig.
Die uns bekannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhalten Mitte Januar 2025 einen Meldebogen.
Melde- und beitragspflichtige Tiere sind:
Pferde, Schweine, Schafe, Hühner, Truthühner bzw. Puten.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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